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Nutzung des Service „eSem“ (Elektronische Semesterapparate) über den 30.09.2017 hinaus

Die beiden Verhandlungspartner KMK und VG Wort haben sich darauf verständigt, dass auch über den 30. September 2017 hinaus die Vergütung urheberrechtlich geschützter Werke in digitalen Semesterapparaten wie bislang pauschal erfolgt.

Im Juni hatte der Bundestag das neue  Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen, das am 1. März 2018 in Kraft tritt und die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung (sogenannte Schrankenregelungen) reformiert. Auch das neue Gesetz sieht weiterhin eine Pauschalvergütung vor.

Unklar blieb nach Verabschiedung des Gesetzes die Situation für das kommende Wintersemester. Mit der erzielten Einigung zwischen KMK und VG Wort ist nun gesichert, dass es auch für den Zeitraum vom 30. September 2017 bis zum 01. März 2018 bei der Pauschalvergütung bleibt.

Alle Lehrenden der Universität Siegen können damit den Bibliotheksservice eSem (Elektronische Semesterapparate) in gewohnter Weise nutzen.

 

 

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